AGB

AGB – Spahn Messebau GmbH - Spahn Messebau GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spahn Messebau GmbH

1. Allgemeines

Für jede von uns auszuführende Lieferung und Leistung sind die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Mündliche Abreden aller Art bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Davon abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit, wenn sie von uns nicht ausdrücklich durch schriftliche Erklärung angenommen sind.

2. Angebot, Auftragsbestätigung und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für den Auftrag ist unsere Auftragsbestätigung. Für zusätzlich in Auftrag gegebene Lieferungen und Leistungen erkennt der Besteller die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen und Sonderkosten an. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sind sofern nicht anders besprochen kostenfrei.

3. Schutzrechte

Planungen, Entwürfe, Zeichnungen sowie Modelle bleiben bis zur Zahlung mit allen Rechten unser Eigentum. Die Übertragung von Eigentums- und Urheberrechten bedarf der Schriftform. Änderungen von Planungen, Entwürfen etc. dürfen bis zum Auftragsabschluss nur von uns vorgenommen werden. Fließen bei der Erstellung des Gewerks schutzfähige Entwicklungen in den Leistungsprozess ein, verbleiben diese Rechte bei dem Erfinder. Dies gilt auch für bereits geschützte Teile des Gewerks. Die Nutzung solcher Teile durch den Auftraggeber ist dadurch nicht eingeschränkt.

4. Lieferung und Lieferfrist

Unsere Lieferungen erfolgen ab Erfüllungsort. Als Liefertermin gilt der in unserer Auftragsbestätigung genannte Zeitpunkt. Höhere Gewalt entbindet uns für die Dauer der Behinderung von der Vertragserfüllung. In Fällen höherer Gewalt ist der Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches berechtigt.

Werden im Falle nicht zu vertretender Lieferungshindernisse Mehraufwendungen und Überstunden zur Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung gemacht, sind diese vom Besteller zu tragen. Mehraufwendungen an Lieferung und Leistungen, die zur Behebung von unrichtigen Maßangaben oder nicht termin- oder fachgerechten Vorleistungen Dritter erforderlich sind, müssen vom Besteller getragen werden.

5. Serviceleistungen

Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Besteller auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung ausgeführt werden, werden gesondert berechnet. Mängelansprüche aus der Besorgung von Lieferungen und Dienstleistungen von Fremdbetrieben bleiben ausgeschlossen, sofern uns nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl der Unterlieferanten nachgewiesen werden kann.

6. Gewährleistung

Mängelrügen müssen bei Lieferungen und Leistungen für die Messe- und Ausstellungsgestaltung unverzüglich, bei sonstigen Lieferungen innerhalb einer Woche nach deren Empfang schriftlich geltend gemacht werden. Im Falle der Berechtigung leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Minderung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, auch Vertragsstrafen, sind ausgeschlossen.

7. Haftung und Versicherung

Wir haften nicht für Gut des Ausstellers, wenn dessen Verwahrung nicht schriftlich vereinbart wurde. Der Aussteller haftet für alle ihm leih- oder mietweise überlassenen Gegenstände. Es ist Sache des Ausstellers, seinen Stand während der Auf- und Abbauzeit gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten ab Werk und verstehen sich ausschließlich Transportkosten und Zoll. Unsere Rechnungen sind mit der Standübergabe, Warenlieferung oder abgeschlossener Dienstleistung fällig. Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen Voraus- oder Sofortzahlung zu verlangen.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten sowie an den aus der Verarbeitung entstandenen neuen Sachen bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Lieferungen und Leistungen müssen uns zur Sicherung unserer Forderungen abgetreten werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt der Sitz unserer Firma als vereinbart. Bei Streitigkeiten mit ausländischen Bestellern gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.

(Stand 19.02.2025)